Die Osteopathie unterliegt weder in Europa noch weltweit einheitlichen Regelungen. Die Anerkennung als Beruf ist in jedem Land unterschiedlich weit fortgeschritten. Weltweit bemühen sich Dachorganisationen um die einheitliche Integration der Osteopathie in die medizinische Versorgung.
Auf europäischer Ebene vertritt die European Federation of Osteopaths Berufsverbände aus 16 europäischen Ländern. Zudem fungiert sie als Sprecherin aller europäischen Osteopath_innen vor der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament. Die EFO ist in dieser Rolle auch Mitglied des Conseil Européen des Professions libéral (CEPLIS), der Vereinigung der freien Berufe in Europa.
FORE mit seinen 14 Mitgliedsländern versteht sich als Organisation, die im Interesse der Patient_innen Qualitätsstandards für Verhalten, Kompetenzen und Ausbildung aller Osteopath_innen erarbeitet. Folgende Dokumente wurden veröffentlicht:
Das europäische Komitee für Normung entwickelt derzeit in Kooperation mit FORE einen europäischen Standard für Osteopathie (Fertigstellung voraussichtlich 2014).
Das Osteopathic European Academic Network ist ein Zusammenschluss von 31 großteils europäischen Osteopathieschulen mit dem Ziel, die Ausbildung zu vereinheitlichen und für alle beteiligten Schulen einen universitären Abschluss zu erreichen.
Der weltweite Dachverband aller osteopathischen Organisationen (Verbände, Schulen, Register) ist die Osteopathic International Alliance. Sie umfasst über 60 Mitgliedsorganisationen.
Die Abteilung für traditionelle Medizin in der WHO in Zusammenarbeit mit der WOHO veröffentlichte 2010 das Dokument „Benchmarks for Training in Osteopathy“, in dem Mindeststandards für die osteopathische Ausbildung und Praxis empfohlen werden. Das WHO-Dokument beschreibt Osteopathie als eigenständigen Beruf, der selbständig und ohne ärztliche Zuweisung arbeitet.
Weitere Kooperationen zwischen der OIA und der WHO sind in Vorbereitung.
Gesetzliche Regelung als eigener Beruf in Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Malta und der Schweiz
Ausübung im Rahmen von Komplementärmedizinischen Berufen in den Niederlanden, Schweden, Deutschland
Ausübung ausschließlich als Ärztin/Arzt in Lettland und der Russischen Föderation
Gesetzliche Regelung in Vorbereitung in Irland, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Spanien
Keine gesetzliche Regelung in Dänemark, Estland, Griechenland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
Postgraduale Ausbildungen für Angehörige medizinischer Berufe in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russischer Föderation, Schweden, Spanien ; davon einzelne Schulen mit akademischem Abschluss: in Belgien (MSc), Deutschland (BSc, Msc), Großbritannien (MOst), Italien (BSc), Österreich (MSc)
Grundständige Ausbildungen (direkt nach der Matura) in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweiz, Spanien; davon einzelne Schulen mit akademischem Abschluss: in Deutschland (BSc), Finnland (BSc), Großbritannien (BSc), Italien (BSc) und in der Schweiz (MSc)
Gesetzliche Regelung als eigener Beruf in USA, Neuseeland und Australien
Keine gesetzliche Regelung in Kanada